Mitarbeiterüberwachung durch eine Detektei

Wirtschaftsdetekteien werden in den verschiedensten Bereichen tätig. Hierbei kann es sich sowohl um Ermittlungen bei Krankheitsfällen als auch um die komplexe Mitarbeiterüberwachung von Unternehmen handeln. Die letzten Jahre haben immer wieder gezeigt, dass es sowohl bei verschiedensten Konzernen als auch bei kleinen Betrieben zu diesen Einsätzen für Detekteien kommt.

Die Gründe sind verschieden und beeinflussen den Arbeitsbereich der Detektive erheblich. Mitarbeiterüberwachungen werden häufig von Detekteien durchgeführt, die die entsprechende Spezialisierung aufweisen können. In diesem Fall haben sie meist umfangreiche Erfahrungen, die gerade bei solchen Fällen entscheidend sind.

Warum werden Detekteien mit der Mitarbeiterüberwachung betraut?

Die Gründe für die Mitarbeiterüberwachung sind sehr verschieden und liegen häufig in den Vermutungen der Arbeitgeber. Sie können grundsätzlich von unterschiedlicher Größe sein und werden vor allem durch die verschiedensten Unternehmensstrukturen beeinflusst. Mitarbeiterüberwachungen durch Detekteien können sich sowohl auf einzelne Arbeitnehmer als auch auf die gesamte Belegschaft konzentrieren.

Ein häufiger Grund für die Vorgehensweise bei der Mitarbeiterüberwachung ist der vermutete Betrug. Hierbei kann es sich um Verletzungen des Betriebsgeheimnisses als auch um das Wettbewerbsverbot (bzw. Wettbewerbsverstoß) handeln. Mitarbeiterüberwachungen durch Detekteien sind sehr aufwendig und somit auch entsprechend kostenintensiv. In der Regel erstrecken sich diese Ermittlungen über mehrere Wochen oder gar Monate. In der Vergangenheit wurden Fälle bekannt, bei denen sich die Arbeit der Detekteien über Jahre erstreckte.

Das Ziel der Mitarbeiterüberwachung durch eine Detektei lässt sich auf die Beschaffung von Beweismaterialien zurückführen. Häufig wenden sich Unternehmer nicht unbegründet mit einer solchen Aufgabe an die Wirtschaftsdetektive.

Welche Aufgaben erfüllt die Wirtschaftsdetektei bei der Mitarbeiterüberwachung?

Wird eine Detektei mit einer Mitarbeiterüberwachung beauftragt, steht am Anfang aller Ermittlungen die Informationsbeschaffung. Diese erfolgt überwiegend durch eine enge Zusammenarbeit mit dem Unternehmer, also dem Klienten der Detektei. Im Anschluss übernehmen die Detektive verschiedenste Recherchearbeiten und die Observation. Zudem treffen sie Vorbereitungen für eine langfristige Überwachung. Hierbei handelt es sich vor allem um technische Vorkehrungen, die zum Beispiel für eine Videoüberwachung von Nöten sind.

Welche Bereiche werden einbezogen?

Meist beschränkt sich eine Mitarbeiterüberwachung nicht nur auf das Arbeitsumfeld eines Mitarbeiters, sondern reicht bis hin in den privaten Bereich. Oftmals lassen sich nur durch eine solche Kombination relevante Ergebnisse erzielen. Allerdings muss bedacht werden, dass es sich bei der Mitarbeiterüberwachung um einen Aufgabenbereich handelt, in dem sich eine Detektei grundsätzlich auf einem sehr schmalen Grat zwischen Legalität und Illegalität bewegt. Grundsätzlich ist eine Mitarbeiterüberwachung durch den Arbeitgeber nicht ohne weiteres möglich, da diese gegen den Schutz der Arbeitnehmer verstößt, der durch den deutschen Gesetzgeber gebildet wird.