Das Zusammenstellen von Beweismaterial für Zivil- und Strafprozesse

Die Zusammenarbeit mit einer Detektei muss nicht immer der letzte Ausweg sein, sondern kann auch eine Ergänzung zu Ermittlungsverfahren darstellen. Viele Privatpersonen haben nicht die notwendigen Beweise, um gegen eine andere Person die Steine für einen Zivil- und Strafprozess ins Rollen zu bringen. Bereits in den letzten Jahren mussten zahlreiche Fälle aufgrund mangelnder Beweise ohne jegliches Ergebnis abgeschlossen werden. Um dies zu vermeiden, können sich Betroffene an eine Detektei wenden.

Die Suche nach Beweisen

Die meisten Detekteien bieten die Suche nach Beweisen bei Fällen von Privatpersonen an. In den letzten Jahren hat dieser Aufgabenbereich an Bedeutung gewinnen können und genießt somit auch von Seiten der Detektive eine immense Aufmerksamkeit. Bei der Beschaffung von Beweismaterialien für verschiedenste Zivil- und Strafprozesse handelt es sich im Grunde um einen klassischen Aufgabenbereich der Detektive, sodass hierbei auch die Mehrzahl der Detekteien umfangreiche Erfahrungen hat und entsprechende Referenzen vorweisen kann.

Mit welchen Zivil- und Strafprozessfällen kann man sich an eine Detektei wenden?

Grundsätzlich liegt es immer im Ermessen der Betroffenen, ob sie sich an eine Detektei wenden oder nicht. Bei der Beschaffung von Beweismaterialien sind nur selten Einschränkungen zu erkennen. So spielt die Art des Zivil- oder auch Strafprozesses in Hinblick auf die Auftragsannahme nur eine sehr geringe Rolle. Das Sammeln von Beweismaterialien kann durch die Detektei somit sowohl in einem Sorgerechtsstreit als auch in einem Scheidungsfall erfolgen. Auch bei Gewalttaten oder Bedrohungen sind Detekteien häufig wichtige Ansprechpartner für die Betroffenen. Grundsätzlich sollte man vor der Beauftragung nachfragen, ob die Detektei einen solchen Auftrag überhaupt übernehmen kann und welche Erfahrungen vorhanden sind.

Wie erfolgt die Beweismittelsammlung?

Die meisten Detekteien bedienen sich bei der Beschaffung von Beweismaterialien für Zivil- und Strafprozesse sehr klassischen Methoden. Hierbei kann es sich um getarnte Ermittlungen, aber auch um umfangreiche Observation mit neusten technischen Möglichkeiten handeln. Grundsätzlich müssen Detektive bei der Beschaffung von Beweismaterialien jedoch darauf achten, dass diese vor Gericht auch verwendet werden können.

Beweismaterial, das infolge von illegalen Handlungen entstanden ist, ist vor Gericht meist unbrauchbar. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um Materialien handelt, die sich auf einen Zivil- oder Strafprozess beziehen. Aus diesem Grund müssen Detekteien gerade bei diesem Arbeitsbereich auf die deutschen Gesetze und die damit verbundenen Rahmenbedingungen achten. Überwiegend kommt es bei der Beweismittelbeschaffung auch zu den verschiedensten Untersuchungen und Analysen, um stichhaltige Informationen zu erhalten. Als Beispiel kann hier eine DNA-Analyse in einem Sorgerechtsfall genannt werden.