Die Beauftragung einer Detektei

Viele Menschen in Deutschland entscheiden sich heute für die Beauftragung einer Detektei. Die Gründe hierfür sind meist verschieden und lassen sich auf eine Vielzahl von Aspekte zurückführen. Neben den unterschiedlichsten Sorgerechtsstreitigkeiten sind auch Seitensprünge oftmals der Grund.

Zudem entscheiden sich auch immer mehr Unternehmen für die Zusammenarbeit mit einer Detektei. Sie nutzen diese unter anderem zur Überprüfung von Mitarbeitern, aber auch von Geschäftspartnern und versuchen durch diese Problemen und Schieflagen vorzubeugen. Zu bedenken ist jedoch, dass die Beauftragung einer Detektei auch mit verschiedenen Besonderheiten versehen ist.

Vor der Beauftragung

Bevor man sich für eine Detektei entscheidet, sollte man sich mit deren Leistungen und Preisen auseinandersetzen. Hierbei muss auf eine Vielzahl von Aspekten geachtet werden. Grundsätzlich sollte vor der eigenen Entscheidung an richtiger Stelle nachgefragt werden. Hierbei kommt es jedoch neben den Konditionen auch auf Referenzen und Erfahrungen an. Grundsätzlich sollten sich Kunden mit mehreren Detekteien in Verbindung setzen und durch diese entsprechende Grundlagen für die eigene Entscheidung schaffen.

Die Grundlagen der Beauftragung

Entscheiden sich Kunden für die Beauftragung einer Detektei, gehen sie mit dieser als Unternehmen einen Dienstvertrag nach dem deutschen Gesetz ein. Überwiegend wird hierbei neben einer Auftragserteilung auch ein umfassender Vertrag abgeschlossen. Dieser Dienstvertrag orientiert sich an den Gesetzgebungen des BGB und ist demnach an die gleichen Grundlagen gebunden wie die Verträge anderer Unternehmen der Dienstleistungsbranche.

Bei diesem Dienstvertrag muss bedacht werden, dass die Detektive dem Auftraggeber grundsätzlich keinen Erfolg schulden. Somit können verschiedene Ermittlungen auch erfolglos beendet werden. Der Erfolg der Ermittlungen einer Detektei kann grundsätzlich nicht garantiert werden, dies muss bei der Beauftragung durch den Kunden beachtet werden.

Wann werden Detekteien beauftragt?

Die Zusammenarbeit mit einer Detektei stellt im Grunde eine moderne Alternative zu Polizei und Staatsanwaltschaft dar. Somit kommt es zur Beauftragung, wenn die Auftraggeber oder auch die Klienten kein Interesse an der Zusammenarbeit oder auch der Einschaltung von staatlichen Institutionen haben. Zudem richtet sich die Zusammenarbeit meist nur am Sammeln von Erkenntnissen aus, anhand derer die Auftraggeber schließlich entscheiden, ob sie sich für weitere Schritte entscheiden. Anhand von diesen Ergebnissen entscheiden die Betroffenen schließlich, ob sie die Polizei oder auch die Staatsanwaltschaft zu einem späteren Zeitpunkt einschalten.

Detekteien werden heute überwiegend dann beauftragt, wenn die Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist. Hierbei handelt es sich oftmals um verschiedenste Zivilfälle, wie zum Beispiel den Verdacht auf einen Seitensprung des Partners.