Deutschlandweit haben Detekteien in den letzten Jahren an Bedeutung gewinnen können. Die Gründe hierfür sind verschieden und werden von einer Vielzahl von Einflüssen geleitet. Die Begeisterung und auch die Aufmerksamkeit, die einer Detektei und auch einem Detektiv entgegengebracht werden, wurden insbesondere durch kulturelle Aspekte geprägt. So sind diese oftmals Inhalt von Literatur und Fernsehen.
Mittlerweile nehmen sie aber auch im reellen Leben einen wichtigen Bestandteil ein und bieten sich durch ihr breites Leistungsspektrum für die verschiedensten Zielgruppen an. Durch die wachsenden Tätigkeitsbereiche haben Detekteien einzelne Anpassungen erfahren müssen. Diese beziehen sich auf deren Aufgabengebiete und die heute bekannten Spezialisierungen.
Die Schlüsselfigur in einer jeden Detektei ist ein Detektiv. Bevor dieser in Deutschland seinem Aufgabengebiet nachgehen darf, muss er eine umfangreiche Ausbildung durchlaufen. Die Bezeichnung für diesen Beruf stammt aus dem Lateinischen und wurde vom Wort detegtere, das im Deutschen mit „entdecken“ und „aufdecken“ gleichgesetzt werden kann, abgeleitet. Sie arbeiten und agieren als Privatermittler und kommen sowohl in Verbindung mit Unternehmen als auch mit Privatpersonen zum Einsatz.
Ihre Aufgabenbereiche, die in der Vergangenheit deutlich an Volumen gewinnen konnten, setzen sich aus Observation, Befragungen und den verschiedensten Rechercheaufgaben zusammen. Alle Ergebnisse, die sie während dieser Arbeiten sammeln, müssen sie dokumentieren und ihrem Kunden oder auch Auftraggeber übergeben.
Aufgrund der zahlreichen Aufgabenbereiche, die heute von einer Detektei erfüllt werden müssen, muss zwischen verschiedenen Detektiven unterschieden werden. Häufig ist in Deutschland von einem Privatdetektiv die Rede. Im Grunde versteht sich dieser als Gegenstück zum Wirtschaftsdetektiv und konzentriert sich, wie der Name bereits sagt, auf private Ermittlungen. Zu seinen Auftraggebern gehören Privatpersonen, die sich mit den verschiedensten Aufgaben an diesen wenden. Überwiegend arbeiten Detektive selbstständig. Sie können aber auch als Angestellte in einer bereits bestehenden Detektei arbeiten und die Ermittlungen durchführen.
Grundsätzlich muss bei den Ausgangssituationen, die für die Detektive und ihre Arbeit entscheidend sind, zwischen den Ländern unterschieden werden. Gerade in Deutschland agieren sie als einfache Gewerbetreibende. Sie gehören nach § 38 (1) 2. Gewerbeordnung dem so genannten überwachungsbedürftigen Gewerbe an.
Im allgemeinen Sprachgebrauch ist hierbei auch vom Vertrauensgewerbe die Rede. Grundsätzlich besteht für die Bezeichnung „Detektiv“ keinerlei Schutz, sodass diese auch von einer Vielzahl von Menschen genutzt werden kann. Ihre Arbeitsweise basiert auf dem in Deutschland geltenden Jedermannsrecht. Somit bedienen sie sich insbesondere an den Regelungen der Jedermann-Festnahme. Detektive und Detekteien genießen in Deutschland keinerlei Sonderrechte oder gar hoheitliche Befugnisse.